Oberschule in Sachsen: Prüfungen, Stundentafel und Versetzung

Die Oberschule ist eine weiterführende Schule in Sachsen, die von der Klassenstufe 5 bis 9 bzw. 10 reicht. Sie unterteilt sich ab Klasse 7 in Haupt- und Realschulbildungsgang.

 

Versetzungs­bedingungen an der Oberschule in Sachsen

Voraussetzung für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe ist die Note 4 oder besser in allen Fächern. Für einzelne schlechtere Noten ist ein Ausgleich möglich:

  1. Die Note 6 kann nie ausgeglichen werden.
  2. Die Note 5 kann in bis zu drei Fächern ausgeglichen werden.
FachNotenausgleich
Deutsch
Mathe
Englisch
Physik
Chemie
WTH/S
Note 5: Ausgleich durch mindestens Note 3 in einem dieser Fächer
andere FächerNote 5: Ausgleich durch mindestens Note 3 in einem beliebigen Fach

Ausnahmen zu den Versetzungsbedingungen gibt es zum Beispiel bei längerer Krankheit oder für inklusiv unterrichtete Schüler.

 

Haupt- und Realschulbildungsgang

Ab Klasse 7 wird der Unterricht je nach angestrebtem Abschluss in Haupt- und Realschulbildungsgang unterteilt.

In folgenden Fächern (Differenzierungsfächer) erfolgt der Unterricht in getrennten Gruppen:

  • Deutsch
  • Mathe
  • Englisch
  • Physik
  • Chemie

Die Entscheidung, welchen der Bildungsgänge die Schüler besuchen, wird von der Klassenkonferenz getroffen:

  • Voraussetzung für Realschulbildungsgang: maximal zwei der oben genannten Fächer mit Note 4 oder schlechter
  • Elternwünsche: fließen in die Entscheidung ein

 

Abschlüsse und Prüfungen an der Oberschule

Je nach gewähltem Bildungsgang werden am Ende der 9. oder 10. Klasse fünf Prüfungen abgelegt, um den Haupt- oder Realschulabschluss zu erreichen.

AbschlussPrüfungen
(qualifizierender) Hauptschulabschluss 
(9. Klasse)
  • Deutsch
  • Mathe
  • Englisch
  • zwei weitere Fächer
Realschulabschluss 
(10. Klasse)

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen im Realschulbildungsgang empfehlen wir diese Hefte:

 

Stundentafeln für die Oberschule in Sachsen

FachKlasse 5Klasse 6
Deutsch

5

5

Englisch

5

4

Mathematik

4

5

Biologie

2

2

Physik

-

2

Geschichte

1

2

Geografie

2

2

Sport

3

3

Religion / Ethik

2

2

Kunst

2

1

Musik

2

1

TC

2

1

Förderunterricht

2

2

Wahlbereich: 2. Fremdsprache

-

2

FachKlasse 7Klasse 8
Deutsch

4

4

Englisch

4

4

Mathematik

4

4

Biologie

1

1

Chemie

-

2

Physik

2

2

Geschichte

2

2

GK

1

1

Geografie

2

1

WTH/S

2

3

Sport

2

2

Religion / Ethik

2

2

Kunst

1

1

Musik

1

1

Informatik

1

1

Wahlbereich: 2. Fremdsprache

3

3

FachKlasse 9Klasse 10
Deutsch

4

4

Englisch

3

3

Mathematik

4

4

Biologie

1

2

Chemie

2

2

Physik

2

2

Geschichte

2

2

GK

2

2

Geografie

1

2

WTH/S

3

-

Sport

2

2

Religion / Ethik

2

2

Kunst

1

2

Musik

1

2

Informatik

1

1

Wahlbereich: 2. Fremdsprache

3

3

In Klasse 10 bestehen Wahlmöglichkeiten:

  • zwischen Kunst und Musik
  • zwischen Geographie, Geschichte und GK

 

Perspektiven nach Abschluss der Oberschule

Die Oberschule in Sachsen bereitet typischerweise auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor. Aber auch andere Bildungswege stehen Absolventen je nach Prüfungsergebnis offen.

Mit dem Hauptschulabschluss:

  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) zur Orientierung in zwei Berufsgebieten
  • Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) zum Erwerb grundlegender Kenntnisse in einem Berufsfeld

Mit dem Realschulabschluss:

  • Übergang an die Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Übergang an das berufliche Gymnasium zum Erwerb des Abiturs
  • Übergang an das allgemeinbildende Gymnasium zum Erwerb des Abiturs

 

FAQs

Auch wenn Oberschulen in Sachsen Realschulen sehr ähnlich sind, sind sie nicht das Gleiche. Oberschulen fassen zwei verschiedene Bildungsgänge zusammen, sodass Schüler entweder den Haupt- oder den Realschulabschluss anstreben können.

Für die Aufnahme in der 5. Klasse werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Sowohl Schüler mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule als auch für das Gymnasium können sich anmelden.

Ja, ein Wechsel ist nach Abschluss der 7. oder 8. Klassenstufe bei entsprechenden Leistungen möglich. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz.

Ja, Schüler können in Sachsen von der Oberschule ans Gymnasium wechseln, wenn die Eltern dies beantragen und die schulischen Leistungen ausreichend sind. Nach Abschluss der 10. Klasse gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Durchschnitt in Deutsch, Mathe und Englisch besser als 2,5
  • Gesamtdurchschnitt aller Fächer besser als 2,5